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Umgangsmodelle

Trennen sich Eltern voneinander oder lassen sich scheiden, ist es wichtig, dass sich die Eltern damit auseinandersetzen, wie sich der Umgang der mit den Kindern gestalten lässt. Kinder haben das Recht auf einen regelmäßigen Umgang mit beiden Elternteilen. In §1684 Abs. 1 BGB ist dies folgendermaßen festgelegt: "Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt." Der Gesetzgeber gibt allerdings keine genaue Regelung vor, wie und in welchem Umfang der Umgang gestaltet sein muss. Die Umgangsregelung, die getrennte Eltern miteinander vereinbaren ist individuell und passgerecht auf die Bedürfnisse des Kindes und die Situation der Familie auszurichten. Treffen Eltern eine Umgangsregelung für ihre Kinder so kann es hilfreich sein, die folgenden Aspekte zu beachten:

  • Alter und Entwicklung des Kindes

  • Zuverlässigkeit und Machbarkeit der Umgangszeiten

  • Beruf und Arbeitszeiten der Eltern, aber auch Schul- und Kindergartensituation der Kinder

  • Bindung des Kindes

  • Möglichkeit, die Beziehung zu beiden Elternteilen pflegen zu können

  • individuelles Temperament des Kindes

  • Verteilung der Erziehungsaufgaben vor der Trennung

  • Wünsche des Kindes je nach Entwicklungsstand

  • Ausnahmen und Besonderheiten neben den regulären Umgänge, z.B. Familienfeiern oder Ferien

  • Abholen und Bringen des Kindes

  • Kommunikation mit dem jeweils anderen Elternteil während des Umgangs

  • Kommunikation unter den Eltern

Weitere Wichtige Informationen zum Umgang, Vorlagen zu Umgangsvereinbarungen, Tipps zum Umgang in unterschiedlichen Altersstufen und viele weitere wichtige Informationen finden sie in der Broschüre "Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung - Wie Eltern den Umgang am Wohl des Kindes orientieren können".

Getrennte Eltern und ihre Kinder praktizieren sehr unterschiedliche Formen des Umgangs. Hier werden einige Modelle erläutert.

Residenzmodell: Das Kind hat seinen Wohnsitz bei einem Elternteil und besucht den anderen Elternteil regelmäßig für einige Tage. Häufig verbringt das Kind beispielsweise jedes zweite Wochenende und eventuell einen zusätzlichen Tag unter der Woche dort.

Wechselmodell: Das Kind lebt ungefähr die Hälfte der Zeit abwechselnd bei jedem Elternteil und die Eltern sorgen so im gleichen Umfang für das Kind. Die Wechsel können in unterschiedlichen Zeitabständen, wie beispielsweise einigen Tagen, einer Woche oder einem Monat stattfinden.

Nestmodell: Das Kind zieht nicht zwischen den Eltern hin und her, sondern die Eltern leben abwechselnd mit dem Kind zusammen in der gemeinsamen Wohnung. Der jeweils andere Elternteil hält sich in der Zeit in einer anderen Wohnung auf.

Besuchsmodell: Das Kind hat seinen Wohnsitz bei einem Elternteil und dieser sorgt hauptsächlich für es. Der andere Elternteil besucht das Kind regelmäßig beispielsweise stundenweise. Dieses Modell wird häufiger bei sehr kleinen Kindern/ Babys angewendet.

Familien-WG: Die Familie lebt nach der Trennung nach wie vor gemeinsam in einem Haus und die Eltern kümmern sich gemeinsam um das Kind.

Unabhängig davon für welches Modell sich Familien entscheiden, kann es hilfreich sein dieses in regelmäßigen Abständen zu reflektieren und gemeinsam zu überlegen, ob es noch angemessen und altersentsprechend ist und ob sich die Beteiligten noch damit wohlfühlen.

Unterstützung vor Ort erhalten Sie:

Das Kreisjugendamt Roth bietet Müttern und Vätern, die sich in der Trennungs- und Scheidungsphase befinden, Information und Beratung an, insbesondere um die zukünftige Situation ihrer Kinder mit Ihnen zu besprechen. Das Jugendamt unterstützt die Familien, um möglichst einvernehmliche Konzepte im Sinne der Kinder zu finden.

Ihre Ansprechpartener*in finden Sie hier.

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