Landesstiftung Mutter und Kind
Unterstützung vor Ort erhalten Sie:
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Gesundheitsamt
Roth/Schwabach
Westring 36
91154 Roth
Tel. 09171 811601
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Kurz-Information zum Thema:
Die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ hilft Schwangeren und Müttern mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr.
Sie unterstützt Sie in wirtschaftlichen und seelischen Notlagen.
Beispiele für die Unterstützung:
notwendige Anschaffungen finanzieren
Lebensunterhalt sicherstellen
unter bestimmten Voraussetzungen Schuldverpflichtungen mindern
Beihilfen zur Erhaltung und Beschaffung von Wohnraum.
Das Einkommen beschreitet bestimmte Einkommensgrenzen nicht.
Der Antrag durch die Schwangere muss vor der Geburt bei einer staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstelle erfolgen.
Allgemein sind gesetzliche Leistungen vorrangig in Anspruch zu nehmen.
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