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Landesstiftung Mutter und Kind

Unterstützung vor Ort erhalten Sie:

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen Gesundheitsamt
Roth/Schwabach

Westring 36
91154 Roth

Tel. 09171 811601

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Kurz-Information zum Thema:

Die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ hilft Schwangeren und Müttern mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr.
Sie unterstützt Sie in wirtschaftlichen und seelischen Notlagen.

Beispiele für die Unterstützung:

  • notwendige Anschaffungen finanzieren

  • Lebensunterhalt sicherstellen

  • unter bestimmten Voraussetzungen Schuldverpflichtungen mindern

  • Beihilfen zur Erhaltung und Beschaffung von Wohnraum.

  • Das Einkommen beschreitet bestimmte Einkommensgrenzen nicht.

  • Der Antrag durch die Schwangere muss vor der Geburt bei einer staatlich anerkannten Schwangerenberatungsstelle erfolgen.

Allgemein sind gesetzliche Leistungen vorrangig in Anspruch zu nehmen.

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Weitere Informationen finden Sie hier:

Auf der ZBFS-Website.

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