Veranstalter*innen und Gewerbetreibende haben die aktuell geltenden Vorschriften des Jugendschutzgesetzes durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen.
Die aktuellen Vorlagen für die Jugendschutztafeln gibt es kostenlos beim Kreisjugendring (Weinbergweg 4, 91154 Roth) oder im Amt für Jugend und Familie (Weinbergweg 10, 91154 Roth, Zi. 039).
Hängt nicht die aktuelle oder gar keine Fassung, drohen Geldbußen bis zu 300 Euro.