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Gleichstellungsstelle

Gleichstellungsbeauftragte Claudia Gäbelein-Stadler

Übersichtskarte

Weinbergweg 1
91154 Roth

Beschreibung:

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz, Art. 118 Abs. 2 Bayerische Verfassung


Die Gleichberechtigung zwischen Frau und Mann ist nach Art. 3 des Grundgesetzes zwar garantiert, aber noch nicht in allen Lebensbereichen umfassend verwirklicht.

Um den Gesetzesauftrag zu erfüllen, hat der Freistaat Bayern zum 1. Juli 1996 das Bayer. Gleichstellungsgesetz erlassen, das die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten verbindlich vorschreibt.

Die Gleichstellungbeauftragte ist Partnerin in Sachen Gleichstellung und ist sowohl innerhalb als auch außerhalb der Verwaltung tätig.

Sie bietet Beratung, Unterstützung und Hilfe, gibt Informationen und Auskünfte z.B.

  • zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

  • bei Gewaltproblemen und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

  • bei Trennung/Scheidung

  • für Alleinerziehende

  • zur geschlechtsspezifischen Jugendarbeit.

Die Gleichstellungsbeauftragte

  • ist Anlaufstelle für Fragen, Anregungen und Beschwerden im Zusammenhang mit Fragen der Gleichstellung

  • gibt Hilfestellung und Unterstützung bei der Förderung sowie der Überwachung des bayerischen. Gleichstellungsgesetzes

  • ist Vermittlungsstelle zu anderen Behörden, Beratungs- und Hilfseinrichtungen

  • führt öffentlichkeitswirksame Maßnahmen durch, um auf die Benachteiligung von Frauen hinzuweisen und eine Sensibilisierung der Gesellschaft hierfür zu erreichen

  • arbeitet mit den für die Gleichstellung der Frauen relevanten gesellschaftlichen Gruppen, Verbänden, Institutionen und Organisationen zusammen

  • wirkt auf eine Verwirklichung der Gleichberechtigung in der Landkreisverwaltung hin

Die Gleichstellungsbeauftragte ist Mitarbeiterin der Kreisverwaltung und  untersteht in dieser Funktion dem Landrat.

Die Gleichstellungsstelle versteht sich als Ergänzung bestehender Gruppen und Beratungseinrichtungen sowie als Koordinationsstelle.

Gleichstellungsarbeit erstreckt sich über alle Lebens- und Arbeitsbereiche von Frauen und  Männern.

Die Beratung ist kostenlos, unbürokratisch und vertraulich!

Kommen Sie vorbei, rufen Sie an oder schreiben Sie!

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