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Kreisjugendamt - UVG

Barbara Böhm Zwick, Buchstabe A - C

Übersichtskarte

Weinbergweg 1
91154 Roth

Beschreibung:

Kinder, deren unterhaltspflichtige Elternteile nicht zahlen wollen oder können, können Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragen. Dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Eine genaue Berechnung erstellt das Jugendamt.

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