Kreisjugendamt - UVG
Barbara Böhm Zwick, Buchstabe A - C
Weinbergweg 1
91154 Roth
Beschreibung:
Kinder, deren unterhaltspflichtige Elternteile nicht zahlen wollen oder können, können Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragen. Dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Eine genaue Berechnung erstellt das Jugendamt.
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