Beschreibung:
Unter Beistandschaft versteht man die Unterstützung derjenigen Eltern, in deren Obhut sich das Kind befindet, in den Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche auftreten. So werden diejenigen Mütter, die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet sind, zeitnah nach der Geburt auf diese Beratungsmöglichkeit aufmerksam gemacht. Aber auch in Trennung lebende oder geschiedene Elternteile, in deren Obhut sich das Kind befindet, können sich jederzeit an das Jugendamt wenden. Im Rahmen der Beistandschaft wird das Jugendamt im Rahmen des Wirkungskreises Regelung des Unterhalts für das Kind privatrechtlich -ähnlich einem Rechtsanwalt - tätig. Erforderlichenfalls geht der Regelung von Unterhaltsfragen die Klärung der Vaterschaft voran.