Beschreibung:
Das Jugenschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak, E-Zigaretten, E-Shishas und Alkohol. Auch die Abgabe von Filmen und Computerspielen - zum Beispiel der Verkauf und Verleih - sowie der Aufenthalt in Gaststätten oder bei Tanzveranstaltungen - beispielsweise in Dikotheken - wird darin geregelt.