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Jugendamt - Jugendhilfe im Strafverfahren

Bettina Aigbedion Buchstabe A-J

Übersichtskarte

Weinbergweg 10
91154 Roth

Beschreibung:

Die JHG begleitet junge Menschen, die zum Zeitpunkt einer Straftat mindestens 14 Jahre und noch nicht 21 Jahre alt sind (und falls gewünscht, deren Eltern) während des gesamten Strafverfahrens. Zum anderen unterstützt sie Jugendgerichte und Jugendstaatsanwaltschaften durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen.