Beschreibung:
Dyskalkulie ist eine Beeinträchtigung des arithmetischen Denkens. Sie wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch Rechenstörung Rechenschwäche genannt. Legasthenie ist eine Lese-/Rechtschreibstörung. Ein Antrag auf Übernahme der Therapiekosten kann beim Jugendamt gestellt werden.