Jugendschutz
Unterstützung vor Ort erhalten Sie:
Weinbergweg 4
91154 Roth
Tel: 09171/81-4680
E-Mail: info@kjr-roth.de
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Kurz-Information zum Thema:
Welche Bestimmungen zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit müssen bei Vereinsfesten, Partys und anderen Veranstaltungen in In Vereinen, Jugendgruppen, Jugendtreffs und vielen weiteren Bereichen beachtet und eingehalten werden?
Bei Fragen zu den Jugendschutzbestimmungen speziell für Veranstaltungen von Jugendgruppen und Jugendeinrichtungen (Jugendtreffs) bietet der Kreisjugendring Roth seine Beratung an. Das bezieht sich auch auf Bestimmungen des Jugendmedienschutzes. Melden Sie sich einfach in der Geschäftsstelle per Mail oder Telefon! Schildern Sie bitte genau die Rahmenbedingungen Ihres Festes (erwartete Besucherzahl, Jugendrelevanz, welcher Alkohol wird ausgeschenkt etc.). Es gibt viele Möglichkeiten, das Jugendschutzgesetz in der Praxis umzusetzen und sich als Veranstalter*in abzusichern.
Einen mittelfrankenweit geltenden Leitfaden für Veranstalter*innen und Gemeinden zur Umsetzung des Jugendschutzgesetzes auf Festen mit vielen Tipps für die Praxis finden Sie hier zum Download.
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