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Unterhaltsansprüche

Das Jugendamt berät und unterstützt bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Es hilft Müttern und Vätern, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen. 

Aber auch junge Volljährige bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.

Folgende Leistungen werden u. a. angeboten:

  • Das Jugendamt berechnet die Unterhaltshöhe.

  • Das Jugendamt setzt Auskunftsansprüche gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil durch.

  • Das Jugendamt vertritt das Kind bei Gericht oder beantragt Prozesskostenhilfe.

  • Das Jugendamt beantragt Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

  • Das Jugendamt führt ein Unterhaltskonto, um die Zahlungseingänge zu kontrollieren.

Hier erhalten Sie Unterstützung:

Landratsamt Roth
Weinbergweg 10
91154 Roth

Auf der Website finden Sie den Kontakt zu Ihrer Ansprechpartnerin oder ihrem Ansprechpartner.

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