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Kindergeld und Kinderfreibetrag

Kindergeld & Kinderfreibeträge

Kindergeld

Kindergeld kann nur für lebend geborene Kinder bezogen werden bzw. wird es solange  gezahlt, bis ein Kind verstorben ist.

Falls Ihr Kind z.B. zwei Tage nach dessen Geburt verstirbt, erhalten Sie für diesen einen Monat Kindergeld.

Ist das Kind bereits im Mutterleib verstorben, kann kein Kindergeld ausbezahlt werden.

Kinderfreibeträge

Kinderfreibeträge sind die Beträge unseres Einkommens für die wir keine Steuern zahlen müssen, wenn wir Kinder haben.

Der Anspruch auf einen Kinderfreibetrag entsteht mit der Geburt eines Kindes. Das Kindergeld ist als Vorabzahlung auf die Kinderfreibeträge anzusehen, die genaue Verrechnung erfolgt automatisch durch die Finanzämter.

Der Kinderfreibetrag unterliegt dem Monatsprinzip. Das bedeutet, wenn an „wenigstens einem Tag im Monat die Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Kindes erfüllt, dann erhält man für eben diesen Monat den zwölften Teil des Jahresbetrags angerechnet.“

Stand 07/22

http://initiative-regenbogen.de/kindergeld-und-freibetraege.html

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