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Bestattung

Bestattungen

In Bayern sind Eltern verpflichtet ihr lebend geborenes Kind unabhängig von Alter und Gewicht selbst zu bestatten.

Bei einem still geborenen Kind gilt die Bestattungspflicht ab der 24. Schwangerschaftswoche bzw. ab einem Gewicht von 500 Gramm.

Für alle Kinder, die unter 500 Gramm hatten oder vor der 24. Schwangerschaftswoche entbunden wurden, liegt die Pflicht zur Bestattung bei den Kliniken.
Oft gibt es dabei eine Sammelbestattung in einem speziellen Sternenkindergrab mit einer Trauerfeier. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im jeweiligen Krankenhaus.

Sie sind aber nicht verpflichtet, die Bestattung über die Klinik laufen zu lassen.

Sie können jederzeit ihr Kind selbst bestatten lassen.

 

Stand 07/24

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