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Anzeige beim Standesamt

Eltern, die ihr Kind früh in der Schwangerschaft verloren haben, können ihr Sternenkind beim Standesamt anmelden und die Geburt offiziell dokumentieren lassen. Dies ist keine Pflicht, diese Entscheidung dürfen die Eltern selbst treffen. Eine Registrierung im Personen­standsregister erfolgt aber nicht.

Die Anmeldung beim Standesamt ist unabhängig von der Dauer der Schwangerschaft oder einem Mindestgewicht des Kindes.

In dieser Bescheinigung kann der vorgesehene Vorname, das Geschlecht sowie der Geburtstag mitaufgenommen werden.

Die Anzeige erfolgt gegenüber dem Standesamt, in dessen Zuständigkeit die stille Geburt stattgefunden hat. Der Wohnort der Eltern ist nicht entscheidend.

Für die Eintragung benötigen Sie Ihren Personalausweis und einen Nachweis über die Fehlgeburt. Das kann z.B. ein Mutterpass sein oder eine Bescheinigung eines Arztes oder einer Hebamme.

Man kann die Anzeige zu jedem Zeitpunkt nachholen, auch wenn Ihr Sternenkind bereits vor 10 Jahren verstorben ist.

 

Weitere Informationen unter:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/sternenkinder-75368

 

Stand 07/24

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