Jugendschutz
Gerade bei Vereinen, Jugendgruppen und Jugendtreffs mit ihren zahlreichen Veranstaltungen stellt sich oft die Frage, welche Bestimmungen zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und auch anderer Bestimmungen bei Vereinsfesten, Partys u.a. beachtet und eingehalten werden müssen. Hier finden Sie Links, die auf viele Fragen Antworten enthalten!
Bei Fragen zu den Jugendschutzbestimmungen bietet speziell für Veranstaltungen von Jugendgruppen und Jugendeinrichtungen (Jugendtreffs) der Kreisjugendring Roth seine Beratung an. Das bezieht sich auch auf Bestimmungen des Jugendmedienschutzes. Melden Sie sich einfach in der Geschäftsstelle per Mail oder Telefon! Schildern Sie bitte genau die Rahmenbedingungen Ihres Festes (erwartete Besucherzahl, Jugendrelevanz, welcher Alkohol wird ausgeschenkt etc.). Es gibt viele Möglichkeiten, das Jugendschutzgesetz in der Praxis umzusetzen und sich als Veranstalter*in abzusichern.
Sehr informativ, u.a. mit einer Seite zu den meist gestellten Fragen, sind die Seiten
der Aktion Jugendschutz Bayern: hinterlegter Link: https://bayern.jugendschutz.de/