Gebührenbefreiung und -ermäßigungen für Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Wenn Sie selbst nur über geringe finanzielle Mittel verfügen, kann das Jugendamt die Beiträge für die Betreuung Ihres Kindes in einer Krippe, in einem Kindergarten oder in einem Hort ganz oder teilweise übernehmen.
Antrag auf Gebührenbefreiung und -ermäßigungen für Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Für eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung müssen Sie einen Antrag beim Jugendamt stellen.
In diesem Antrag legen Sie Ihre finanziellen Verhältnisse dar.
Darauf basierend wird Ihr Anspruch auf Förderung geprüft.
Dieser Anspruch auf Übernahme der Gebühren für die Krippe, den Hort, den Kindergarten oder die Kindertagespflege ist in § 90 SGB VIII festgelegt.
Hier erhalten Sie Unterstützung:
Landratsamt Roth
Jugendamt/Wirtschaftliche Jugendhilfe
Weinbergweg 10
91154 Roth
Krippe, Kindergarten, Hort:
09171 / 81-1224
franziska.winkler@landratsamt-roth.de
oder
juergen.glaser@landratsamt-roth.de
Kindertagespflege:
09171 / 81-1430
isabella.fraissinet@landratsamt-roth.de
oder
tagespflege@landratsamt-roth.de