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Voll- und Halbwaisenrente

Die Voll- und Halbwaisenrente ist eine finanzielle Unterstützung für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene, die einen oder beide Elternteile verloren haben. Anspruch auf diese Leistung haben leibliche Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder und Adoptivkinder, wenn diese zuvor im Haushalt des Verstorbenen gelebt haben. Zudem können auch Enkel und Geschwister Voll- oder Halbwaisenrente beziehen, wenn diese zuvor im Haushalt des Verstorbenen gelebt haben und von diesem unterhalten wurden. Die Rente wird bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt und darüber hinaus, wenn sich der junge Erwachsene in Schule, Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst befindet, bis zum 27. Lebensjahr. Die Waisenrente wird auch dann länger gewährt, wenn junge Erwachsene aufgrund einer Behinderung nicht selbst finanziell für sich sorgen können.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. Zudem haben Sie die Möglichkeit direkt online einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren.

Hier finden Sie Unterstützung:

Landratsamt Roth

Weinbergweg 1
91154 Roth

09171 / 81-1363

sozialamt@landratsamt-roth.de

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