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Sorgerecht

Wenn Eltern verheiratet waren oder eine gemeinsame Sorgeerklärung für ihr Kind abgegeben haben, üben sie auch nach der Scheidung oder Trennung das gemeinsame Sorgerecht aus.

Dies kann nur abgeändert werden, wenn ein Elternteil den Antrag stellt, ihm das Sorgerecht oder Teile davon allein zu übertragen.

Beim gemeinsamen Sorgerecht getrennt lebender Eltern unterscheidet das Gesetz drei Bereiche:

- Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens

- Entscheidungen in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung

- Entscheidungen in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung

Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens trifft der Elternteil, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung müssen beide Eltern gemeinsam entscheiden. Hierbei handelt es sich um Entscheidungen, die nur schwer wieder zu ändern sind, z. B. der Aufenthalt des Kindes, die Gesundheitsfürsorge (Operationen), Ausbildung (Wahl der Schule), das Vermögen des Kindes sowie die religiöse Erziehung.

Entscheidungen in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung trifft der Elternteil, bei dem sich das Kind gerade aufhält, z. B. bzgl. Ernährung, Freizeitgestaltung oder Schlafenszeiten.

Hier erhalten Sie Unterstützung:

Landratsamt Roth
Jugendamt
Weinbergweg 10
91154 Roth

Auf der Website finden Sie den Kontakt zu Ihrer Ansprechpartnerin oder ihrem Ansprechpartner.

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