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Mutterschutz

Ihr Arbeitgeber darf Sie in der Schwangerschaft und in der Stillzeit nicht beschäftigen, wenn dies Sie oder Ihr Kind gefährden könnte. Für die Zeiten, in denen Sie deswegen nicht oder nicht in vollem Umfang arbeiten dürfen, wird Ihnen Ihr Lohn in der bisherigen Höhe von Ihrem Arbeitgeber fortgezahlt. Sechs Wochen vor der Geburt müssen Sie nur arbeiten, wenn Sie sich ausdrücklich dazu bereit erklärt haben; acht Wochen nach der Geburt dürfen Sie auf keinen Fall arbeiten. In diesen Schutzfristen erhalten Sie Mutterschaftsleistungen (Mutterschaftsgeld und den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld). Die Mutterschaftsleitungen sind insgesamt so hoch wie Ihr durchschnittlicher Nettolohn vor dem Mutterschutz.

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