App Logo

Ausbildungsförderung (BAföG)

Unterstützung vor Ort erhalten Sie:

Landratsamt Roth

Weinbergweg 1
91154 Roth

09171 / 81-0
info@landratsamt-roth.de

_

Kurz-Information zum Thema:

Alle jungen Menschen sollen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation, eine ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechende Ausbildung absolvieren können. Die Höhe der Förderbeträge ist pauschaliert festgelegt und richtet sich danach, welche Ausbildungsstätte besucht wird und ob der Wohnsitz während der Ausbildung bei den Eltern verbleibt.

Leistungen nach dem BAföG werden gewährt für den Besuch von

  • weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen, Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung ab Klasse 10, soweit eine entsprechende Schule nicht von der Wohnung der Eltern aus erreichbar ist,

  • Berufsfachschulen und Fachschulen, deren Besuch einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt,

  • Fach- und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,

  • Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendgymnasien, Kollegs, höhere Fachschulen,

  • Hochschulen.

Förderungsfähig sind auch die in Zusammenhang mit dem Schul- oder Hochschulbesuch erforderlichen Praktika.

Die Förderbeträge werden im Schulbereich als Vollzuschuss und im Hochschulbereich je zur Hälfte als Zuschuss und unverzinsliches Staatsdarlehen gewährt.

Förderleistungen für eine förderungsfähige Ausbildung sind an Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehört die Prüfung, ob die eigenen finanziellen Mittel sowie die eines etwaigen Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners und der Eltern ausreichen, um den Finanzbedarf während der Ausbildung zu decken.

Das Staatsdarlehen ist bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 Euro zurückzuzahlen. Die erste Rate ist fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer fällig. Bei Rückzahlung größerer Beträge in einer Summe kommt ein Erlass in Frage.

Auszubildende mit Kind oder Kindern erhalten einen Kinderbetreuungszuschlag, der auch Studierenden als Vollzuschuss gezahlt wird.

_

Weitere Informationen finden Sie hier:

Der Flyer im 8seitigen DIN A-lang-Format beschreibt die wichtigsten Regelungen für die Förderung von schulischen Ausbildungsgängen nach dem BAföG.

Der Flyer kann auch kostenlos angefordert werden beim Publikationsversand der Bundesregierung,
Postfach 48 10 09, 18132 Rostock, Telefon 01805 778090.

Hier gibt es Weitere Informationen zum Antrag.

Ihre Browserversion ist veraltet.

Die Familien.app ist mit veralteten Browsern wie dem Internet Explorer 11 nicht kompatibel. Bitte nutzen Sie um schnell & sicher zu surfen einen modernen Browser wie Firefox, Google Chrome, oder Microsoft Edge.